Informationen zu den Übernachtungsmöglichkeiten

 

Die Fleischerinnung Rhein-Ruhr kann für die Auszubildenden eine Übernachtung vermitteln.

1. Falls eine Übernachtung gewünscht wird, so muss diese 5 bis 6 Wochen vorher verbindlich angemeldet werden (schriftlich per Post oder Fax; ggf. als Sammelanmeldung über den Berufsschullehrer). Falls die Reservierung nicht rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vorher) storniert wird, müssen die Kosten leider weiterberechnet werden (50% der Kosten bei Stornierung bis zu 8 Tagen vor Lehrgangsbeginn; 75% der Kosten bei Stornierung innerhalb von 8 Tagen vor Lehrgangsbeginng; 100% der Kosten bei Stornierung innerhalb der Lehrgangswoche).

2. Es ist selbstverständlich, dass die Verhaltensweisen derjenigen, die in Essen übernachten, angemessen sein müssen. Daher sind in Übereinstimmung mit den betreffenden Fleischerinnungen einige Hinweise erarbeitet worden:

Die Verhaltensweisen im Übernachtungshaus (auch gegenüber den anderen Auszubildenden der Gruppe) sind rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst!

  • Es besteht ein absolutes Alkoholverbot - auch außerhalb des Übernachtungshauses!  (Die Auszubildenden gehen während der Unterweisung mit Geräten, Werkzeugen und Maschinen um, die eine hohe Konzentration erforderlich machen. Alkoholkonsum – auch am Tage vorher – kann zu Konzentrationsbeeinträchtigungen führen, die Unfälle zur Folge haben können, die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach sich ziehen. Da es sehr schwierig ist, hier eine Mengenangabe bzgl. des Alkoholkonsums festzulegen, ist diese Regelung so getroffen worden – zumal „ein Gläschen schnell zu mehreren“ führt.)
  • Zum Frühstück und zum Abendessen pünktlich erscheinen!
  • Während des gesamten Aufenthaltes ist der Geräuschpegel entsprechend niedrig zu halten! (Zimmerlautstärke)
  • Das Rauchen ist auf den Zimmern nicht gestattet!
  • Die Zimmer sind bis spätestens 24.00 Uhr aufzusuchen!
  • Die Zimmer sind am Ende der Woche aufgeräumt zu verlassen!
  • Die Zimmerschlüssel sind ordnungsgemäß und persönlich zu übergeben!
  • Handtücher und Bettwäsche sind pfleglich zu behandeln!
  • Selbstverständlich ist der Drogenkonsum verboten und zieht entsprechende Konsequenzen nach sich.

3. Falls gegen die Regeln verstoßen wird, so wird die Fleischerinnung eine Übernachtung für die betreffenden Auszubildenden für weitere Lehrgänge nicht wieder vermitteln.

4. Die Zeit außerhalb der Bildungsstätte gilt als Freizeit und ist nicht versicherungsmäßig abgedeckt. Im Schadensfall muss der Auszubildende/die Auszubildende selber für Folgen aufkommen.

Übernachtungshaus:

Kolpinghaus Essen, Frankfurter Straße

Homepage des Übernachtungshauses:

http://kolpinghaus.de/

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